Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Corona-Zeiten

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hat der Bundestag am 27.03.2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Artikel 5 dieses Gesetzes bewirkt eine Änderung des Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.

 
BGH stärkt die Rechte des Mieters
 
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 05.12.2018 – VIII ZR 17/18 – klargestellt, dass der Vermieter für die Reparatur einer defekten Telefonleitung verantwortlich ist und diese für eine Neuvermietung auf dessen eigene Kosten wieder Instand setzen muss.
 
Link zum Urteil – BGH AZ ZR 17-18