Das Arbeitsrecht regelt im Rahmen des Individualarbeitsrechts die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die vom Gesetzgeber erlassenen Vorschriften des Arbeitsrechts schützen die Vertragsparteien vor gegenseitigen Benachteiligungen und ermöglichen eine rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses, wenn die zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Absprachen hierfür keine eigene Regelung vorsehen.

Das Arbeitsrecht regelt im sogenannten Kollektivarbeitsrecht das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten, Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen oder der Arbeitsrechtlichen Kommission auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Um eine möglichst umfassende Interessenwahrnehmung vornehmen zu können, ist es erforderlich, sich hier möglichst frühzeitig einer kompetenten rechtlichen Beratung zu versichern.
 
Ich biete Ihnen meine rechtliche Unterstützung von der rechtlichen Beratung, der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen sowie erforderlichen Konfliktlösungen in den folgenden Bereichen des Arbeitsrechts an:

– Individualarbeitsrecht
– Kollektivarbeitsrecht