Nach einer erfolgreichen gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen ist es regelmäßig erforderlich, das sich so erstrittene Recht gegenüber dem Gläubiger durchzusetzen. Diese weitere Verfolgung der titulierten Ansprüche ist im Vollstreckungsrecht geregelt.
Ich übernehme für meine Mandanten die Einleitung und Überwachung sowie gegebenenfalls erforderlich die Beschleunigung der Zwangsvollstreckung.